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Freitag bis Sonntag, 8.12. bis 10.12.2023

Jugendschutz

JUGENDSCHUTZ

Laut „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ (Bundesfamilienministerium – BMFSFJ) dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Da uns der Schutz unsere Kinder enorm wichtig ist, werden wir die Kontrollen bezüglich der Volljährigkeit von ganzen Herzen durchsetzen.

Die Altersüberprüfung erfolgt in 2 Stufen:

Stufe 1: Altersverifikation vor Bestellung

Stufe 2: Altersverifikation bei Zustellung

(Die Lieferung einer Bestellung an eine Packstation ist somit ausgeschlossen.)

Bei einem minimalen Zweifel an der Volljährigkeit unserer Kunden, fordern wir vor dem Kauf eine Sichtprüfung eines Lichtbildausweis.